Was Arbeitsstätten­verordnung und ASR vorgeben

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber in § 4 Abs. 2, Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend reinigen zu lassen. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Eine konkrete Häufigkeit wie „zweimal pro Woche“ nennt die Verordnung nicht.

Konkreter wird die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitärräume“. Danach sind Toilettenräume abhängig davon zu reinigen, wie oft sie genutzt werden, und bei Bedarf zu desinfizieren. Werden sie täglich genutzt, müssen sie mindestens täglich gereinigt werden. Für Arbeitsplätze, Flure und Teeküchen bleibt es beim Grundsatz: so oft, wie es die Hygiene erfordert.

Richtwerte nach Raumart

Die folgenden Intervalle sind in der Praxis verbreitet und eignen sich als Ausgangspunkt. Sie sind keine Vorschrift – ein Büro mit drei Personen braucht etwas anderes als eine Etage mit Kundenverkehr.

  • Toiletten und Waschräume: bei täglicher Nutzung täglich; Papier und Seife bei jedem Einsatz prüfen
  • Teeküche: Spüle, Arbeitsflächen und Griffe möglichst täglich, in kleinen Teams bei jedem Reinigungstermin
  • Eingang und Empfang: so oft wie die Toiletten, bei Nässe und Laub eher häufiger
  • Arbeitsplätze und Einzelbüros: zwei- bis dreimal pro Woche Papierkörbe leeren, freie Flächen wischen, Boden saugen; in kleinen Büros genügt oft ein wöchentlicher Durchgang
  • Besprechungsräume: nach intensiver Nutzung, sonst wöchentlich
  • Glastüren und Trennwände: Griffspuren wöchentlich, komplette Glasflächen in längeren Abständen
  • Fenster: je nach Lage zwei- bis viermal im Jahr
  • Grundreinigung der Böden: ein- bis zweimal im Jahr, abhängig von Belag und Beanspruchung

Fünf Faktoren, die den Turnus bestimmen

Ob Sie am oberen oder unteren Ende dieser Spannen landen, hängt vor allem von fünf Punkten ab:

  • Belegung: Entscheidend ist, wie viele Menschen tatsächlich im Büro sind. Mit Homeoffice sind manche Flächen nur an zwei oder drei Tagen voll besetzt.
  • Besucherverkehr: Kanzleien, Agenturen mit Kundenterminen oder Büros mit Laufkundschaft brauchen einen Empfang, der jederzeit gepflegt wirkt.
  • Bodenbeläge: Teppich bindet Staub und braucht regelmäßiges Saugen; glatte Beläge zeigen Straßenschmutz sofort.
  • Geteilte Arbeitsplätze: Beim Desk-Sharing wechseln Tisch und Stuhl täglich die Person. Freie Tischflächen sollten dann häufiger gewischt werden.
  • Jahreszeit: Im Herbst und Winter tragen Schuhe Nässe, Laub und Streugut ins Gebäude. Eine ausreichend lange Sauberlaufzone am Eingang hält einen großen Teil davon zurück.

Beispiel: ein Wochenplan für ein mittelgroßes Büro

Angenommen, ein Büro hat zwölf Arbeitsplätze, eine Teeküche, zwei Toiletten und einen kleinen Empfang. Ein möglicher Plan könnte so aussehen:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: Toiletten, Teeküche, Eingang, Papierkörbe, freie Tischflächen und Böden in allen Räumen
  • Dienstag und Donnerstag: kurzer Durchgang für Toiletten, Teeküche und Eingang
  • Einmal im Monat: Türen, Lichtschalter und Heizkörper gründlich, Glastüren vollständig
  • Zweimal im Jahr: Fensterreinigung, bei Bedarf Grundreinigung der Böden

Zu selten oder zu oft? Daran merken Sie es

Zu selten wird gereinigt, wenn sich das Team beschwert, in Toiletten oder Küche Gerüche entstehen oder der Boden im Eingang schon am Vormittag grau wirkt. Auch Staubränder auf Fensterbänken und Heizkörpern zeigen, dass ein Bereich im Plan fehlt.

Zu oft wird gereinigt, wenn Räume bei jedem Einsatz praktisch unbenutzt sind, etwa ein selten belegter Besprechungsraum oder ein Archiv. Dort lässt sich der Takt senken und das Budget an anderer Stelle einsetzen, zum Beispiel für einen zusätzlichen Durchgang im Sanitärbereich.

Früh, abends oder tagsüber?

Häufig wird außerhalb der Arbeitszeit gereinigt, früh am Morgen oder am Abend. Das hat Vorteile: Die Tische sind frei, niemand wird durch den Staubsauger gestört, und Böden können in Ruhe trocknen. Dafür braucht das Reinigungsteam einen eigenen Zugang, und Rückfragen lassen sich nicht direkt vor Ort klären.

Eine Tagesreinigung während der Bürozeit ist ebenfalls möglich, vor allem für Sanitärräume, Teeküche und Eingang. Sie macht die Reinigung sichtbar und verkürzt die Wege bei Wünschen. Für Arbeitsplätze und Besprechungsräume mit vertraulichen Gesprächen eignet sie sich weniger.

Freie Tische, gründlichere Reinigung

Wie gut Arbeitsplätze gereinigt werden können, hängt auch vom Team ab. Liegen Unterlagen, Kabel und Kaffeetassen auf dem Tisch, wird aus Rücksicht nur um sie herum gewischt. Eine einfache Regel wie „Tisch bei Feierabend frei räumen“ macht die Reinigung gründlicher, ohne dass der Turnus steigen muss. Geschirr gleich in die Spülmaschine zu stellen statt in die Spüle, spart in der Teeküche ebenfalls Zeit.

Den Turnus festlegen und anpassen

Am verlässlichsten entsteht der Plan bei einem Rundgang durch die Räume. Bei RAMKA gehört dazu eine Besichtigung vor Ort: Wir sehen uns Flächen, Beläge und Nutzung an und stellen aus dem Angebotsbaukasten nur die Leistungen zusammen, die Ihr Büro braucht. Wie ein vollständiges Leistungsverzeichnis aufgebaut ist, erklärt der Beitrag Leistungsverzeichnis für die Reinigung.

Ändert sich später die Belegung, wird der Turnus angepasst – unsere Verträge sind flexibel. Braucht ein Bereich mehr oder weniger Aufmerksamkeit, geben Sie das über unser digitales QM-Tool weiter. Die Meldung geht sofort an die Mitarbeitenden, die bei Ihnen im Einsatz sind.

Quellen