Für Mehrfamilienhäuser

Treppenhausreinigung in Wuppertal

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Wohnhauses. Wir reinigen Treppen, Podeste, Handläufe und Eingangsbereiche in Wuppertal regelmäßig – für Hausverwaltungen, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften.

In vielen Häusern war die Treppenhausreinigung lange Sache der Mietparteien, geregelt über einen Putzplan in der Hausordnung. Das funktioniert nur, solange alle mitmachen. Fällt eine Partei aus, zieht jemand weg oder sind tagsüber alle bei der Arbeit, bleibt das Putzen liegen – und die Beschwerden landen bei der Verwaltung.

Mit einer beauftragten Treppenhausreinigung ist das Thema geregelt: Die Flächen werden im vereinbarten Rhythmus gereinigt, egal wer gerade im Haus wohnt. Den Umfang stimmen wir mit Ihnen ab, von den Stufen bis zur Briefkastenanlage, und berücksichtigen die Eigenheiten des Hauses, etwa empfindliche Natursteinstufen oder alte Holztreppen.

Ob sich die Kosten auf die Mietparteien umlegen lassen und was dabei zu beachten ist, erklärt unser Ratgeber Treppenhausreinigung und Nebenkosten. Informationen für Hausverwaltungen, WEG und Vermieter haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.

Leistungsumfang

Das ist enthalten

Diese Arbeiten gehören zum Grundumfang. Welche Bereiche Ihres Hauses zusätzlich dazukommen, legen wir bei der Besichtigung fest.

  • Treppenstufen und Podeste

    Kehren oder saugen und anschließend feucht wischen, einschließlich der Stufenkanten und Ecken.

  • Handläufe und Geländer

    Handläufe, Geländerstäbe und Sockelleisten abwischen, wo sich Staub und Fingerabdrücke sammeln.

  • Eingangs­bereich

    Hauseingang und Fußmatte, die Haustür von innen und ihre Glaseinsätze im Griffbereich.

  • Briefkasten- und Klingelanlage

    Oberflächen der Briefkästen und das Klingeltableau abwischen.

  • Schalter und Flurtüren

    Lichtschalter, Flurtüren und Klinken im Treppenhaus.

  • Aufzug

    Kabinenboden, Wände, Spiegel und Bedienfeld, sofern ein Aufzug vorhanden ist.

  • Kellerflur und Nebenräume

    Kellergänge, Waschküche oder Fahrradraum nach Absprache, gegebenenfalls in einem eigenen Rhythmus.

  • Fensterbänke im Treppenhaus

    Fensterbänke abwischen; die Reinigung der Treppenhausfenster selbst vereinbaren wir bei Bedarf gesondert.

  • Spinnweben und Heizkörper

    Spinnweben in erreichbarer Höhe entfernen, Heizkörper im Treppenhaus entstauben.

Ablauf

Vom Rundgang zum festen Reinigungs­plan

Für Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften zählt, dass die Reinigung planbar ist und sich gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern nachvollziehen lässt.

  1. Besichtigung des Hauses

    Wir zählen Etagen, sehen uns Bodenbeläge, Eingänge und Nebenräume an und besprechen, was bisher gut oder schlecht lief.

  2. Umfang und Rhythmus

    Gemeinsam legen wir fest, welche Bereiche wie oft gereinigt werden. Keller oder Dachboden können einen eigenen Turnus bekommen.

  3. Festes Angebot

    Auf dieser Grundlage bekommen Sie ein Festpreisangebot. Arbeits- und Materialkosten weisen wir getrennt aus, was für die Nebenkostenabrechnung hilfreich ist.

  4. Start und Aushang

    Nach der Freigabe beginnen wir kurzfristig. Ob ein Reinigungsplan oder Nachweis im Hausflur aushängen soll, besprechen wir mit Ihnen.

  5. Hinweise aus dem Haus

    Mängel oder Wünsche melden Sie über unser QM-Tool; unsere Mitarbeitenden erfahren sofort davon.

Übliche Intervalle

Der passende Abstand richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen, dem Bodenbelag und der Lage des Hauses.

  • Wöchentlich

    Für Häuser mit vielen Parteien oder viel Durchgangsverkehr, zum Beispiel mit einer Praxis oder einem Büro im Erdgeschoss.

  • Alle zwei Wochen

    Für kleinere Mehrfamilienhäuser mit wenigen Parteien und ruhiger Nutzung.

  • Monatlich

    Für Nebenflächen wie Kellergänge, Dachböden oder Fahrradräume.

  • Zusätzlich in Herbst und Winter

    Wenn Laub, Streugut und Nässe hereingetragen werden, kann ein zusätzlicher Termin oder eine größere Schmutzfangmatte sinnvoll sein.

Ihr Angebot

Kosten und Umlage

Den Preis für die Treppenhausreinigung berechnen wir nach der Besichtigung. Maßgeblich sind vor allem die Zahl der Etagen und Treppenläufe, der Bodenbelag, der Zustand der Flächen und die Frage, welche Nebenräume dazugehören. Abgerechnet werden kann als monatliche Pauschale oder je Einsatz.

Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung auf die Mietparteien umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dazu zählt die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen und Keller. Mieterinnen und Mieter können ihren Anteil an den Arbeitskosten wiederum nach § 35a EStG steuerlich geltend machen, wenn er in der Abrechnung ausgewiesen ist.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten eigene Regeln für Beschlüsse und die Verteilung der Kosten.

Das berücksichtigt Ihr Angebot

  • Zahl der Etagen, Treppenläufe und Hauseingänge

  • Bodenbelag: Stein, Fliesen, Holz, Linoleum oder Kunststoff

  • Aufzug, Keller, Dachboden und weitere Nebenflächen

  • Reinigungsrhythmus

  • Verschmutzung durch Lage und Nutzung des Hauses

  • Getrennter Ausweis von Arbeits- und Materialkosten

Häufige Fragen

Fragen zur Treppenhaus­reinigung

Welche Bodenbeläge brauchen besondere Sorgfalt?

Holztreppen vertragen keine Nässe und werden nur nebelfeucht gewischt. Kalkhaltige Steinböden wie Marmor oder Terrazzo reagieren empfindlich auf saure Reiniger. Fliesen sind robuster, in den Fugen sammelt sich aber schnell Schmutz. Welches Verfahren zu Ihrem Treppenhaus passt, sehen wir uns bei der Besichtigung an.

Kann ein Reinigungs­plan im Hausflur aushängen?

Das ist möglich, wenn Sie es wünschen. Ein Aushang zeigt den Bewohnerinnen und Bewohnern, wann gereinigt wird, und beantwortet viele Rückfragen, bevor sie bei der Verwaltung ankommen. Wie der Plan oder Nachweis aussehen soll, legen wir gemeinsam fest.

Übernehmen Sie auch die Reinigung für eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft?

Ja. Bei einer WEG läuft die Beauftragung in der Regel über die Verwaltung oder eine von der Gemeinschaft bestimmte Person. Mit dieser Stelle stimmen wir Umfang und Rhythmus ab; das Angebot kann als Grundlage für den Beschluss in der Eigentümerversammlung dienen.

Das passt dazu

Verwandte Leistungen

Unterhalts­reinigung

Regelmäßige Sauberkeit für Flure, Büros, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsbereiche – in dem Turnus, der zur Nutzung Ihrer Räume passt.

Fenster­reinigung

Klare Sicht in Büro, Praxis und Wohnung: Glas innen und außen, Rahmen, Falze und Fensterbänke – einmalig oder im festen Rhythmus.

Anfrage

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Die Leistung ist im Formular bereits ausgewählt. Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt – wir melden uns und vereinbaren eine Besichtigung.

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