Unterhaltsreinigung
Regelmäßige Sauberkeit für Flure, Büros, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsbereiche – in dem Turnus, der zur Nutzung Ihrer Räume passt.
Für Mehrfamilienhäuser
Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Wohnhauses. Wir reinigen Treppen, Podeste, Handläufe und Eingangsbereiche in Wuppertal regelmäßig – für Hausverwaltungen, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Eigentümergemeinschaften.
In vielen Häusern war die Treppenhausreinigung lange Sache der Mietparteien, geregelt über einen Putzplan in der Hausordnung. Das funktioniert nur, solange alle mitmachen. Fällt eine Partei aus, zieht jemand weg oder sind tagsüber alle bei der Arbeit, bleibt das Putzen liegen – und die Beschwerden landen bei der Verwaltung.
Mit einer beauftragten Treppenhausreinigung ist das Thema geregelt: Die Flächen werden im vereinbarten Rhythmus gereinigt, egal wer gerade im Haus wohnt. Den Umfang stimmen wir mit Ihnen ab, von den Stufen bis zur Briefkastenanlage, und berücksichtigen die Eigenheiten des Hauses, etwa empfindliche Natursteinstufen oder alte Holztreppen.
Ob sich die Kosten auf die Mietparteien umlegen lassen und was dabei zu beachten ist, erklärt unser Ratgeber Treppenhausreinigung und Nebenkosten. Informationen für Hausverwaltungen, WEG und Vermieter haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt.
Leistungsumfang
Diese Arbeiten gehören zum Grundumfang. Welche Bereiche Ihres Hauses zusätzlich dazukommen, legen wir bei der Besichtigung fest.
Kehren oder saugen und anschließend feucht wischen, einschließlich der Stufenkanten und Ecken.
Handläufe, Geländerstäbe und Sockelleisten abwischen, wo sich Staub und Fingerabdrücke sammeln.
Hauseingang und Fußmatte, die Haustür von innen und ihre Glaseinsätze im Griffbereich.
Oberflächen der Briefkästen und das Klingeltableau abwischen.
Lichtschalter, Flurtüren und Klinken im Treppenhaus.
Kabinenboden, Wände, Spiegel und Bedienfeld, sofern ein Aufzug vorhanden ist.
Kellergänge, Waschküche oder Fahrradraum nach Absprache, gegebenenfalls in einem eigenen Rhythmus.
Fensterbänke abwischen; die Reinigung der Treppenhausfenster selbst vereinbaren wir bei Bedarf gesondert.
Spinnweben in erreichbarer Höhe entfernen, Heizkörper im Treppenhaus entstauben.
Ablauf
Für Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften zählt, dass die Reinigung planbar ist und sich gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern nachvollziehen lässt.
Wir zählen Etagen, sehen uns Bodenbeläge, Eingänge und Nebenräume an und besprechen, was bisher gut oder schlecht lief.
Gemeinsam legen wir fest, welche Bereiche wie oft gereinigt werden. Keller oder Dachboden können einen eigenen Turnus bekommen.
Auf dieser Grundlage bekommen Sie ein Festpreisangebot. Arbeits- und Materialkosten weisen wir getrennt aus, was für die Nebenkostenabrechnung hilfreich ist.
Nach der Freigabe beginnen wir kurzfristig. Ob ein Reinigungsplan oder Nachweis im Hausflur aushängen soll, besprechen wir mit Ihnen.
Mängel oder Wünsche melden Sie über unser QM-Tool; unsere Mitarbeitenden erfahren sofort davon.
Der passende Abstand richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen, dem Bodenbelag und der Lage des Hauses.
Für Häuser mit vielen Parteien oder viel Durchgangsverkehr, zum Beispiel mit einer Praxis oder einem Büro im Erdgeschoss.
Für kleinere Mehrfamilienhäuser mit wenigen Parteien und ruhiger Nutzung.
Für Nebenflächen wie Kellergänge, Dachböden oder Fahrradräume.
Wenn Laub, Streugut und Nässe hereingetragen werden, kann ein zusätzlicher Termin oder eine größere Schmutzfangmatte sinnvoll sein.
Ihr Angebot
Den Preis für die Treppenhausreinigung berechnen wir nach der Besichtigung. Maßgeblich sind vor allem die Zahl der Etagen und Treppenläufe, der Bodenbelag, der Zustand der Flächen und die Frage, welche Nebenräume dazugehören. Abgerechnet werden kann als monatliche Pauschale oder je Einsatz.
Vermieterinnen und Vermieter können die Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung auf die Mietparteien umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dazu zählt die Säuberung gemeinsam genutzter Gebäudeteile wie Zugänge, Flure, Treppen und Keller. Mieterinnen und Mieter können ihren Anteil an den Arbeitskosten wiederum nach § 35a EStG steuerlich geltend machen, wenn er in der Abrechnung ausgewiesen ist.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gelten eigene Regeln für Beschlüsse und die Verteilung der Kosten.
Das berücksichtigt Ihr Angebot
Zahl der Etagen, Treppenläufe und Hauseingänge
Bodenbelag: Stein, Fliesen, Holz, Linoleum oder Kunststoff
Aufzug, Keller, Dachboden und weitere Nebenflächen
Reinigungsrhythmus
Verschmutzung durch Lage und Nutzung des Hauses
Getrennter Ausweis von Arbeits- und Materialkosten
Häufige Fragen
Holztreppen vertragen keine Nässe und werden nur nebelfeucht gewischt. Kalkhaltige Steinböden wie Marmor oder Terrazzo reagieren empfindlich auf saure Reiniger. Fliesen sind robuster, in den Fugen sammelt sich aber schnell Schmutz. Welches Verfahren zu Ihrem Treppenhaus passt, sehen wir uns bei der Besichtigung an.
Das ist möglich, wenn Sie es wünschen. Ein Aushang zeigt den Bewohnerinnen und Bewohnern, wann gereinigt wird, und beantwortet viele Rückfragen, bevor sie bei der Verwaltung ankommen. Wie der Plan oder Nachweis aussehen soll, legen wir gemeinsam fest.
Ja. Bei einer WEG läuft die Beauftragung in der Regel über die Verwaltung oder eine von der Gemeinschaft bestimmte Person. Mit dieser Stelle stimmen wir Umfang und Rhythmus ab; das Angebot kann als Grundlage für den Beschluss in der Eigentümerversammlung dienen.
Einsatzgebiet
Zielgruppen
Das passt dazu
Regelmäßige Sauberkeit für Flure, Büros, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsbereiche – in dem Turnus, der zur Nutzung Ihrer Räume passt.
Klare Sicht in Büro, Praxis und Wohnung: Glas innen und außen, Rahmen, Falze und Fensterbänke – einmalig oder im festen Rhythmus.
Anfrage
Die Leistung ist im Formular bereits ausgewählt. Beschreiben Sie kurz Ihr Objekt – wir melden uns und vereinbaren eine Besichtigung.