Ratgeber

Ratgeber: Reinigung verständlich erklärt

Wie häufig braucht ein Büro eine Reinigung? Was darf in die Nebenkosten? Und wie viel von der Wohnungsreinigung erstattet das Finanzamt? Hier beantworten wir Fragen, die vor einer Beauftragung immer wieder auftauchen – sachlich und mit Verweis auf die Quellen.

Die Beiträge richten sich an Unternehmen, Praxen, Privathaushalte und Hausverwaltungen. Sie erklären Vorschriften wie die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebskostenverordnung oder § 35a des Einkommensteuergesetzes und zeigen, was daraus für die Praxis folgt: welcher Turnus sinnvoll ist, wie ein Leistungsverzeichnis aussieht und wer in der Arztpraxis welche Aufgabe übernimmt.

Unsere Artikel ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sie helfen Ihnen aber, die richtigen Fragen zu stellen – bei Ihrer Beratung und bei uns. Wenn Sie wissen möchten, wie das für Ihre Räume aussieht, vereinbaren Sie eine Besichtigung vor Ort.

Wo es um Gesetze geht, verweisen wir am Ende des Beitrags auf den amtlichen Text bei Gesetze im Internet, damit Sie jede Angabe selbst nachlesen können.

5 Min. Lesezeit

Reinigungs­kosten steuerlich absetzen: So funktioniert § 35a EStG

Wer eine Reinigungsfirma für die eigene Wohnung beauftragt oder über die Nebenkosten die Treppenhausreinigung mitbezahlt, kann einen Teil davon direkt von der Einkommensteuer abziehen. Wir erklären, welche Kosten zählen, welche Nachweise Sie brauchen und wo die Grenzen liegen.

Anfrage

Besichtigung vereinbaren

Beschreiben Sie kurz, was gereinigt werden soll. Wir melden uns, sehen uns die Räume vor Ort an und erstellen Ihr Angebot – mit fixen Preisen.

AnrufenAnfrage starten