Reinigungskosten steuerlich absetzen: So funktioniert § 35a EStG
Wer eine Reinigungsfirma für die eigene Wohnung beauftragt oder über die Nebenkosten die Treppenhausreinigung mitbezahlt, kann einen Teil davon direkt von der Einkommensteuer abziehen. Wir erklären, welche Kosten zählen, welche Nachweise Sie brauchen und wo die Grenzen liegen.